Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spörri Veranstaltungstechnik GmbH

Mietdauer

Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten.

Mietgegenstand

Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe zu prüfen und Mängel umgehend geltend zu machen,
ansonsten gilt die Mietsache als einwandfrei. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht akzeptiert.

Eigentum

Sämtliche Mietgeräte, sowie das Zubehör bleiben Eigentum der Spörri Veranstaltungstechnik GmbH.
Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

Haftung des Mieters

Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgegenstände von Mietbeginn bis Mietende. Für
entstandene Schäden haftet der Mieter vollumfänglich. (Schäden durch: Transport, Witterung,
Nichteinhalten der Netznorm, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung, Verlust usw.)
Der Mieter schuldet Spörri Veranstaltungstechnik GmbH in diesen Fällen neben dem vollen
Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der Spörri
Veranstaltungstechnik GmbH entsteht.

Rückgabe der Mietsache

Werden die Mietobjekte zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Mieter ist
verpflichtet, die Mehrkosten gemäß Mietpreisliste der Spörri Veranstaltungstechnik GmbH zu
bezahlen. Bei vorzeitigem Retournieren der Mietgeräte hat der Mieter keinen Anspruch auf
Rückerstattung. Nicht retourniertes oder beschädigtes Material wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
Es ist dem Mieter untersagt, an den Mietgegenständen Änderungen jeglicher Art vor zu nehmen.
Retournierte Objekte werden von einer Fachperson getestet. Bei Schäden behält sich die Spörri
Veranstaltungstechnik GmbH während 3 Tagen das Recht vor, auf den Mieter Regress zu nehmen. Die
Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt.

Werbung

Die Spörri Veranstaltungstechnik GmbH bringt an den Mietobjekten Werbung in angemessener
Grösse an. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überdeckt
werden.

Annullierung

Bei Annullierung eines vereinbarten Mietverhältnisses schuldet der Mieter der Spörri
Veranstaltungstechnik GmbH einen Pauschalierten Schadenersatz ohne Nachweis eines Schadens und
unter Vorbehalt der Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens gemäß folgenden Ansätzen:

  • Annullierung bis 30 Tage vorher: 25% des Gesamtbetrages.
  • Annullierung bis 30 Tage vorher: 25% des Gesamtbetrages.
  • Annullierung bis 10 Tage vorher: 50% des Gesamtbetrages.
  • Annullierung bis 3 Tage vorher: 75% des Gesamtbetrages.
  • Annullierung ab 2 Tage vorher 100% des Gesamtbetrages.

Bereits ausgeführte Arbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Geräte und Zubehör werden
in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch eine ursprüngliche Materialreservation
entstanden sind.

Konditionen

Die Rechnungsbeträge werden netto innert 10 Tagen ab Rechnungsausstellung fällig.

Versicherung

Das Versichern der Mietgeräte inklusive Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl und
Elementarschäden ist Sache des Mieters.

Anwendbares Recht und Gerichtstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtstand ist Baden
( AG ).

Stand November 2021

Spörri Veranstaltungstechnik GmbH, Limmatstrasse 53-55, 5412 Vogelsang

Tel. +41 56 427 11 42

E-Mail : info@spoerri.swiss