Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spörri Veranstaltungstechnik GmbH

Mietdauer

Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist
einzuhalten.

Mietgegenstand

Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe zu prüfen und Mängel umgehend geltend zu machen, ansonsten gilt die Mietsache als einwandfrei. Nachträglich erklärte Mängel werden
nicht akzeptiert.

Eigentum

Sämtliche Mietgeräte, sowie das Zubehör bleiben Eigentum der Spörri Veranstaltungstechnik GmbH.

Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

Haftung des Mieters

Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgegenstände von Mietbeginn bis Mietende. Für entstandene Schäden haftet der Mieter vollumfänglich. (Schäden durch: Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznorm, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung, Verlust usw.)

Der Mieter schuldet Spörri Veranstaltungstechnik GmbH in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der Spörri Veranstaltungstechnik GmbH entsteht.

Der Mieter ist verpflichtet die sachgemässe Absperrung und Sicherung der gemieteten Mietgegenstände zu gewährleisten. Bei nicht Einhaltung und einer folgenden Verletzung einer oder Mehreren Personen und/oder dessen Gegenstände ist der Mieter vollumfänglich Haftbar.

Rückgabe der Mietsache

Werden die Mietobjekte zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Mieter ist verpflichtet, die Mehrkosten gemäß Mietpreisliste der Spörri Veranstaltungstechnik GmbH zu bezahlen. Bei vorzeitigem Retournieren der Mietgeräte hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung. Nicht retourniertes oder beschädigtes Material wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt werden dem Auftraggeber die Kosten für die Reinigung von verschmutzten Mietgegenständen.

Es ist dem Mieter untersagt, an den Mietgegenständen Änderungen jeglicher Art vor zu nehmen. Retournierte Objekte werden von einer Fachperson getestet. Bei Schäden behält sich die Spörri Veranstaltungstechnik GmbH während 3 Tagen das Recht vor, auf den Mieter Regress zu nehmen. Die Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt.

Werbung

Die Spörri Veranstaltungstechnik GmbH bringt an den Mietobjekten Werbung in angemessener Grösse an. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überdeckt werden.

Annullierung

Bei Annullierung eines vereinbarten Mietverhältnisses schuldet der Mieter der Spörri Veranstaltungstechnik GmbH einen Pauschalierten Schadenersatz ohne Nachweis eines Schadens und unter Vorbehalt der Geltendmachung darüberhinausgehenden Schadens gemäß folgenden Ansätzen:

  1. Annullierung bis 30 Tage vorher: 25% des Gesamtbetrages.
  2. Annullierung bis 10 Tage vorher: 50% des Gesamtbetrages.
  3. Annullierung bis 3 Tage vorher: 75% des Gesamtbetrages.
  4. Annullierung ab 2   Tage vorher 100% des Gesamtbetrages.

Bereits ausgeführte Arbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Personal kosten wie auch Mietausfälle, die durch eine ursprüngliche Materialreservation entstanden sind.

Verpflegung:

Der Auftraggeber sorgt bei Einsätzen mit Personal von Spörri Veranstaltungstechnik GmbH für eine angemessene Verpflegung.

Dabei gilt:

  1. Ab 6 bis 9 Stunden Einsatz: 1 vollwertige, warme Mahlzeit pro Person.
  2. Ab 9 Stunden Einsatz: 2 vollwertige, warme Mahlzeiten pro Person.

Nach vorgängiger Absprache kann die Spörri Veranstaltungstechnik GmbH auch selber Mahlzeiten organisieren. Dabei werden pro Person 35.- Essensspesen dem Auftraggeber verrechnet.

Parkplätze:

Der Auftraggeber stellt genügend Parkplätze für die Lieferfahrzeuge und Personalfahrzeuge während Aufbau, Show und Abbau zur Verfügung. Allfällige Parkgebühren werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.

Konditionen

Der Preis und die Zahlungsfristen werden in der Offerte spezifiziert. Zusätzlich zum vereinbarten Preis ist die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer zu bezahlen. Erweiterungen der Leistung nach Annahme der Offerte werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsbeträge werden netto innert 10 Tagen ab Rechnungsausstellung fällig.

Versicherung

Das Versichern der Mietgeräte inklusive Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl und Elementarschäden ist Sache des Mieters.

Anwendbares Recht und Gerichtstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtstand ist Baden (AG).

Stand Mai 2024

Spörri Veranstaltungstechnik GmbH, AG) 53-55, 5412 Vogelsang

Tel. +41 56 427 11 42

E-Mail : info@spoerri.swiss